Lastenrad Trimobil mit 300 kg Zuladung Förderung bis zu 2.500 EUR nutzen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern, um nachhaltige Mobilität zu unterstützen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern, um nachhaltige Mobilität zu unterstützen. Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen können finanzielle Zuschüsse für den Kauf umweltfreundlicher Lastenräder erhalten. Über die Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern fördert das BAFA die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr.
Antragsberechtigt für eine Förderung sind:
- private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige),
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen),
- rechtsfähige Vereine und Verbände.
Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Nicht antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen
Gegenstand der Förderung
- serienmäßig und fabrikneu sein
- jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen
- Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.