
Ob mit oder ohne E-Antrieb und, wenn ja, mit welchem – das entscheiden Sie! Testen können Sie in unserem Trikecenter OWL in Detmold Pedelec-, E-Antriebe, Anfahrhilfen und Räder ganz ohne elektrische Unterstützung. Ein paar Modelle arbeiten sogar mit Energierückgewinnung. Um die Reichweite des Akkus zu verlängern, wird der Motor während des Bremsens dabei als Generator genutzt.
Pedelec: Der Begriff steht für „Pedal Electric Cycle“ und erklärt auch das Antriebskonzept: Nur wenn der Fahrer in die Pedale tritt, wird er von einem Elektro-Tretlagermotor bis maximal 250 Watt unterstützt. Sensoren messen den Krafteinsatz und passen die Beschleunigung an. Ab einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde schaltet sich der Motor ab. Wer schneller fahren will, muss fester strampeln. Nur wenn das Rad mit Antriebshilfe diese Voraussetzungen erfüllt ist es ein Pedelec, somit rechtlich einem Fahrrad gleichgestellt und beispielsweise nicht extra versicherungspflichtig. Ein Mindestalter für die Nutzung eines Pedelecs gibt es nicht.
S-Pedelec: S-Pedelecs funktionieren genauso wie andere Pedelecs, doch mit ihnen geht es deutlich schneller voran: Statt bei 25 Kilometern pro Stunde endet die Motorunterstützung erst bei flotten 45 km/h. Ohne Tretunterstützung sind Geschwindigkeiten bis 20 km/h möglich. Die maximal erlaubte Nenn-Dauerleistung des Motors beträgt 4.000 Watt. Wie E-Bikes sind S-Pedelecs rechtlich nicht als Fahrräder einzuordnen. Sie gehören zu den Kleinkrafträdern. Die Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein und benötigen einen Führerschein der Klasse AM oder B. Mit einem S-Pedelec ist es nicht erlaubt für Fahrräder freigegebene Einbahnstraßen in der Gegenrichtung zu befahren. Anders als bei Pedelecs ist auch nicht erlaubt Kinder im Anhänger mitzunehmen. Fahrradweg dürfen auch Außerorts nicht benutzt werden.
In der Schweiz ist der Anteil der S-Pedelecs Aufgrund anderer Gesetze deutlich höher.
E-Bike: Beim E-Bike ist eigener Pedaldruck nicht nötig; es funktioniert also unabhängig von der Trittleistung des Fahrers. Durch einen Drehgriff oder Schaltknopf am Lenker wird der Elektroantrieb zugeschaltet. Das Anbringen eines Versicherungskennzeichens ist für alle Kategorien Pflicht. Für schnelle E-Bikes ist das Tragen eines „geeigneten Schutzhelms“ vorgeschrieben.
E-Bikes werden in drei Gruppen unterteilt:
- E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h und einer Motorleistung von maximal 500 Watt: Sie werden wie Leichtmofas behandelt, erfordern ein Mindestalter der Fahrer von 15 Jahren, eine Mofa-Prüfbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen. Es besteht keine Helmpflicht. Mit einem E-Bike dieser Kategorie dürfen Sie Radwege innerorts nur nutzen, wenn diese mit „e-Bike frei“ gekennzeichnet sind. Außerorts dürfen Sie Radwege nutzen. Einbahnstraßen dürfen Sie nicht in entgegengesetzte Richtung befahren. Kinderanhänger sind nicht und Kindersitze für nur Kinder im Alter von maximal sieben Jahren erlaubt.
- E-Bikes bis 25 km/h: Rechtlich gesehen handelt es sich um ein Mofa. Der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein, einen Helm tragen und eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzen. Ein Versicherungskennzeichen ist auch für diese E-Bikes vorgeschrieben.
- E-Bikes bis 45 km/h: Diese Räder gehören zu den Kleinkrafträdern. Fahrer benötigen den Führerschein der Klasse AM (ehemals M) und müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Wenn Sie ein solches Rad fahren, müssen Sie ein Versicherungskennzeichen anbringen, einen geeigneten Helm tragen und dürfen keine Fahrradwege benutzen.
Zur besseren Übersicht noch einmal zusammengefasst:
Pedelec | S-Pedelec | E-Bike bis 20 km/h | E-Bike bis 25 km/h | E-Bike bis 45 km/h | |
Rechtliche Einordnung | Fahrrad | Kleinkraftrad | Leichtmofa | Mofa | Kleinkraftrad |
Höchstgeschwindigkeit | 25 km/h | 25 km/h | 45 km/h | 20 km/h | 45 km/h |
Motorunterstützung | schaltet bei 25 km/h ab | schaltet bei 45 km/h ab | schaltet nicht ab | schaltet nicht ab | schaltet nicht ab |
Motorleistung | max. 250 Watt | max. 500 Watt | max. 500 Watt | max. 500 Watt | max. 500 Watt |
Unterstützung | nur beim Treten | nur beim Treten | auch ohne Treten | auch ohne Treten | auch ohne Treten |
Allgemeine Betriebserlaubnis | nein | ja | ja | ja | ja |
Versicherungskennzeichen | nein | ja | ja | ja | ja |
Helm | Fahrradhelm empfohlen | Helmpflicht (Mofa- oder Motorradhelm) | Fahrradhelm empfohlen | Helmpflicht (Mofa- oder Motorradhelm) | Helmpflicht (Mofa- oder Motorradhelm) |
Führerschein | nein | mindestens Führerschein der Klasse AM (im PKW-Führerscheinklasse B enthalten) | Führerschein oder Mofa-Prüfbescheinigung oder Personalausweis (nur bei Geburtsdatum vor 1.4.1965) | Führerschein oder Mofa-Prüfbescheinigung oder Personalausweis (nur bei Geburtsdatum vor 1.4.1965) | mindestens Führerschein der Klasse AM (im PKW-Führerscheinklasse B enthalten) |
Kindersitz/Fahrradanhänger | ja | nein | nein | nein | nein |
Mindestalter | nein | 16 | 15 | 15 | 16 |
Kennzeichen | Nein | Ja | Ja | Ja | Ja |
So können die Fahrer je nach Bedarf und körperlicher Kondition verschiedene Unterstützungsstufen und -typen wählen. Neugierig? Dann schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 5231 98100 17 an!